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Rechnungskauf im Internet: Wann er sich lohnt

Beim Rechnungskauf erhalten Sie die Ware zuerst und zahlen später. Das lohnt sich, wenn Sie nicht vorab zahlen möchten: Bei einem Widerruf müssen Sie nicht erst auf die Rückzahlung warten. Es gelten die Zahlungsfrist und Bedingungen des Händlers oder Zahlungsdienstleisters.

Der Rechnungskauf schützt davor, Geld für Ware zu überweisen, die nie ankommt. Vor falschen oder beschädigten Lieferungen und Streit über Retouren schützt er nicht. Prüfen Sie deshalb, wer die Rechnung stellt, wann sie fällig ist und wie Sie bei einer Rücksendung vorgehen.

Wann sich Rechnungskauf lohnt

Bei Vorkasse überweisen Sie das Geld, bevor der Händler die Ware verschickt. Kommt das Paket nicht an, müssen Sie Ihrer Zahlung hinterhergehen. Eine Überweisung lässt sich nicht einfach zurückholen. Beim klassischen Rechnungskauf bezahlen Sie erst nach der Lieferung.

Wenn Sie noch nicht gezahlt haben, müssen Sie beim Widerruf nicht auf die Rückzahlung einer bereits überwiesenen Summe warten. Sie können außerdem vor der Zahlung prüfen, ob ein Paket angekommen ist und ob der gelieferte Artikel äußerlich der Bestellung entspricht. Das hilft etwa, wenn Sie einen offensichtlichen Transportschaden entdecken.

Für den Rechnungskauf müssen Sie dem Händler keine Konto- oder Kartendaten übermitteln. Trotzdem verarbeitet der Händler oder Zahlungsdienstleister Ihre persönlichen Daten. Der Händler oder ein Zahlungsdienstleister kann zum Beispiel eine Bonitäts- oder Identitätsprüfung vornehmen.

Risiken beim Rechnungskauf

Eine offene Rechnung schützt nicht davor, dass die Ware falsch, beschädigt oder gefälscht ist. Sie verhindert auch keinen Streit darüber, ob die Rücksendung vollständig angekommen ist oder ob die Ware mangelhaft ist. Dokumentieren Sie eine Rücksendung deshalb sorgfältig. Bei teurer Ware helfen Fotos vom Paketinhalt, der Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung.

Auch beim Rechnungskauf müssen Sie für die Rücksendung zahlen, wenn der Händler Sie vor dem Kauf ordnungsgemäß darüber informiert hat. Sie müssen den Widerruf trotzdem fristgerecht erklären.

Lassen Sie die Zahlungsfrist nicht verstreichen, wenn Sie eine Ware reklamieren oder zurückschicken. Informieren Sie den Händler zeitnah und fragen Sie schriftlich, ob sich die Zahlungsfrist ändert und ob Sie die offene Rechnung zunächst zahlen müssen. Wenn ein Zahlungsdienstleister beteiligt ist, sollten Sie auch ihn benachrichtigen. Eine Rücksendung setzt die Zahlungsfrist nicht in jedem Fall automatisch aus.

Händlerrechnung oder Zahlungsdienstleister

Beim direkten Rechnungskauf erhalten Sie die Rechnung vom Händler und zahlen an ihn. Wickelt ein Dienstleister wie Klarna oder PayPal die Zahlung ab, gelten möglicherweise zusätzliche Vertragsbedingungen. Dann ist der Dienstleister zusätzlich für die Zahlung zuständig. Prüfen Sie, an wen Sie zahlen müssen und wo Sie eine Rücksendung oder einen Streit über den Rechnungsbetrag melden sollen.

Eine Rechnung mit späterer Einmalzahlung ist außerdem etwas anderes als eine Ratenzahlung. Ratenangebote können einen Darlehensvertrag und Zinsen enthalten. Die Verbraucherzentrale nennt für solche Ratenzahlungen je nach Anbieter Zinssätze von bis zu 15 Prozent. Diese Angabe betrifft Ratenfinanzierungen, nicht den klassischen Rechnungskauf bei fristgerechter Zahlung.

Zahlungsfrist und Bonitätsprüfung

Viele Händler geben Ihnen beim Rechnungskauf 14 Tage Zeit zum Bezahlen. Das ist eine häufige Frist, aber keine gesetzliche Standardfrist für alle Bestellungen. Maßgeblich sind die Angaben auf der Rechnung und im Bestellprozess.

Auch die oft genannte 30-Tage-Regel ist keine pauschale Zahlungsfrist. Nach § 286 BGB tritt Zahlungsverzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, wenn die Rechnung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ausdrücklich auf diese Folge hinweist. Verzug kann auch früher eintreten, etwa wenn ein konkreter Zahlungstermin feststeht.

Ein Händler kann den Rechnungskauf von einer Bonitätsprüfung abhängig machen oder im Einzelfall ablehnen. Eine Ablehnung allein beweist jedoch nicht, dass Ihre Bonität schlecht ist. Auskunfteien können unterschiedliche Daten und Bewertungsverfahren nutzen; auch veraltete oder falsche Einträge kommen vor. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie eine kostenlose Datenkopie anfordern und die gespeicherten Angaben prüfen.

Was Sie im Bestellprozess prüfen sollten

Achten Sie vor dem Absenden der Bestellung auf den Gesamtpreis und mögliche Zusatzgebühren. Prüfen Sie außerdem, ob der Händler für den Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung verlangt. Wenn ein Dienstleister die Zahlung abwickelt, lesen Sie nach, wer die Rechnung schickt und welche Frist gilt.

Notieren Sie sich den Zahlungstermin und den vorgesehenen Zahlungsweg. Bei einer Überweisung brauchen Sie möglicherweise eine bestimmte Rechnungsnummer als Verwendungszweck. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie generell 30 Tage Zeit haben. Kontrollieren Sie auch das Impressum und die Widerrufsbelehrung. Lesen Sie außerdem Händlerbewertungen, denn der Rechnungskauf ersetzt keine Prüfung des Shops.

Wenn Sie eine Ware zurückschicken, bewahren Sie den Versandbeleg auf und behalten Sie die Zahlungsfrist im Blick. Stimmen Sie bei einer offenen Rechnung mit Händler und gegebenenfalls Zahlungsdienstleister ab, ob und in welcher Höhe noch gezahlt werden muss.