Wer einen Handytarif abschließt oder kündigt, sollte Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Abrechnungszeitraum unterscheiden. Die Mindestlaufzeit gibt an, wie lange der Vertrag zunächst läuft; die Kündigungsfrist bestimmt, bis wann die Kündigung beim Anbieter eingehen muss. Der Abrechnungszeitraum sagt, in welchen Abständen du den Tarifpreis zahlst.
Ein Tarif mit Abrechnung alle vier Wochen läuft deshalb nicht automatisch nur vier Wochen. Auch ein monatlicher Preis sagt nichts darüber aus, wann der Vertrag endet. Maßgeblich sind die Bedingungen des konkreten Angebots.
Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist unterscheiden
Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für den du dich anfangs an den Vertrag bindest. Für Verbraucherverträge über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste darf sie grundsätzlich höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen zusätzlich eine Vertragsoption mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Das heißt nicht, dass jeder Tarif automatisch zwölf Monate läuft: Vor dem Abschluss lohnt sich der Vergleich der angebotenen Laufzeiten.
Die Kündigungsfrist ist davon getrennt. Sie gibt an, wie lange vor dem gewünschten Vertragsende die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss. Für eine Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit gilt die Frist aus den Vertragsbedingungen. Eine Kündigung kurz vor dem Ende reicht daher nicht zwangsläufig aus.
Verlängert sich der Vertrag nach der anfänglichen Laufzeit automatisch, dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher ihn danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Diese Regel gilt im gesetzlichen Anwendungsbereich auch für ältere Verträge, deren Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist. Sie bedeutet nicht, dass ein Vertrag schon während seiner anfänglichen Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist beendet werden kann.
Monat oder vier Wochen?
Ein Monat und vier Wochen sind unterschiedlich lang. Bei einem monatlichen Abrechnungsrhythmus wird ein Paketpreis typischerweise im Monatsrhythmus fällig. Ein Vier-Wochen-Paket erneuert sich in kürzeren Abständen als ein monatlich abgerechnetes Paket. Deshalb kann die Zahl der Abrechnungen im Jahr abweichen.
Bei einem Vier-Wochen-Tarif wird häufig auch das Datenvolumen alle vier Wochen erneuert. Vergleiche deshalb Preis, Datenvolumen und weitere Leistungen gemeinsam.
Der Begriff „Monatstarif“ sagt nicht immer, welchen Zeitraum der Anbieter berechnet. Prüfe deshalb, ob der Preis pro Kalendermonat, pro Monat ab Vertragsbeginn oder pro vier Wochen gilt. Vier-Wochen-Pakete finden sich häufig bei Prepaid-Angeboten; daraus folgt nicht, dass alle Mobilfunkverträge nach diesem Rhythmus abgerechnet werden.
Kündigung rechtzeitig beim Anbieter zustellen
Für die Frist zählt, wann die Kündigung beim Anbieter eingeht. Das Absendedatum belegt den Eingang der Kündigung nicht. Die Bundesnetzagentur weist außerdem darauf hin, dass Rechnungen angeben müssen, wann die Mindestlaufzeit endet. Sie müssen auch die geltende Kündigungsfrist nennen und den letzten Tag angeben, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, damit sich der Vertrag nicht verlängert.
Suche diese Angaben auf der Rechnung oder im Online-Kundenkonto und prüfe nach der Kündigung die Bestätigung. Sie sollte den vereinbarten Beendigungszeitpunkt nennen. Wenn du beim Anbieter online einen Vertrag abschließen kannst, muss er grundsätzlich auch einen Kündigungsbutton anbieten. Wer postalisch kündigt, sollte einen Weg wählen, mit dem sich der Zugang belegen lässt.
Vertragsunterlagen vor dem Abschluss prüfen
Die Vertragszusammenfassung muss unter anderem Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung aufführen. Dort kannst du die Angaben vor dem Abschluss vergleichen. Prüfe dabei:
- Wie lange läuft der Vertrag zunächst, und gibt es eine Option mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit?
- Bis zu welchem Tag muss die Kündigung eingehen, damit der Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit endet?
- Verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn du nicht rechtzeitig kündigst?
- Wird der Preis pro Monat oder alle vier Wochen berechnet, und wie oft fällt er im Jahr an?
- Welche laufenden und verbrauchsabhängigen Kosten stehen in der Vertragszusammenfassung?
Bewahre die Zusammenfassung auf. Berechne bei einem Vier-Wochen-Preis die Jahreskosten anhand der tatsächlichen Zahl der Abrechnungen. Vergleiche anschließend, was im Preis enthalten ist.
Änderungen am bestehenden Tarif
Bei einem neuen Tarifangebot gelten die Bedingungen, die der Anbieter dafür festlegt. Für Änderungen an einem laufenden Vertrag gelten eigene Regeln. Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, gibt das Telekommunikationsgesetz Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich das Recht, kostenlos und ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Es gibt Ausnahmen, etwa für ausschließlich vorteilhafte oder rein administrative Änderungen ohne negative Folgen. Deshalb solltest du die Mitteilung des Anbieters genau lesen und prüfen, welche Rechte und Fristen sie für die konkrete Änderung nennt.

