Wenn Sie ein gebrauchtes oder refurbished Smartphone kaufen, prüfen Sie den Akku, bekannte Schäden und die Rückgabebedingungen. „Refurbished“ heißt, dass ein gebrauchtes Gerät geprüft oder aufbereitet wurde. Der Begriff verrät nicht, welche Tests der Anbieter gemacht oder welche Teile er ausgetauscht hat.
Wenn Sie von einer Privatperson kaufen, haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Verkäufer kann die Mängelhaftung im Vertrag ausschließen. Gewerbliche Händler müssen grundsätzlich für Mängel einstehen. Prüfen Sie vor dem Kauf, wer im Kaufvertrag als Verkäufer steht und welche Zusagen schriftlich festgehalten sind.
Privatperson oder Händler?
Auf Verkaufsplattformen stehen private und gewerbliche Angebote nebeneinander. Die Plattform selbst ist nicht automatisch der Verkäufer. Prüfen Sie das Profil und die Angebotsangaben, bevor Sie kaufen.
| Thema | Privatkauf | Kauf beim Händler |
|---|---|---|
| Mängelhaftung | Der Verkäufer kann sie im Vertrag ausschließen. Prüfen Sie die Formulierung genau. | Der Händler haftet grundsätzlich für Mängel. Bei gebrauchter Ware lässt sich die Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf mindestens ein Jahr verkürzen. |
| Rückgabe wegen Nichtgefallen | Kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Rückgabe muss vereinbart sein. | Beim Onlinekauf gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Im Laden gibt es kein allgemeines Rückgaberecht für mangelfreie Ware. |
| Garantie | Nur vorhanden, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde. | Händler oder Hersteller können zusätzlich eine freiwillige Garantie anbieten. |
Bei gebrauchter Ware vom Händler darf die gesetzliche Frist von zwei Jahren nur verkürzt werden, wenn der Händler den Käufer vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hinweist und dieser der Verkürzung gesondert zustimmt. Ein beiläufiger Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht dafür nicht aus.
Wird innerhalb des ersten Jahres nach der Übergabe ein Mangel sichtbar, gilt grundsätzlich die Vermutung, dass er schon bei der Übergabe vorhanden war. Diese Vermutung gilt nicht, wenn sie nicht zur Art des Mangels oder der Ware passt. Beim Privatkauf hängt der Schutz stark davon ab, was im Vertrag steht. Ein wirksamer Ausschluss der Mängelhaftung schützt den Verkäufer allerdings nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
Akkuzustand konkret erfragen
Fragen Sie, welche Akkukapazität das Smartphone anzeigt und wie und wann sie geprüft wurde. Klären Sie auch, ob der Akku bereits ersetzt wurde, wer ihn ausgetauscht hat und welches Ersatzteil eingebaut wurde. Bitten Sie den Verkäufer, bekannte Probleme schriftlich festzuhalten. Dazu zählen kurze Laufzeit und unerwartete Abschaltungen ebenso wie Ladefehler und ungewöhnliche Erwärmung.
Eine allgemeingültige Mindestkapazität für gebrauchte Smartphones gibt es nicht. Verlassen Sie sich daher nicht auf eine einzelne Prozentzahl, ohne zu wissen, wie sie ermittelt wurde. Sinnvoll ist eine konkrete schriftliche Zusage des Verkäufers, etwa zu einer Mindestkapazität oder dazu, dass der Akku keine bekannten Ladeprobleme hat.
Bei iPhones lässt sich der Batteriezustand in den Einstellungen prüfen. Bei manchen Samsung-Galaxy-Geräten bietet die Samsung-Members-App eine Diagnose an. Menüs und Funktionen unterscheiden sich je nach Modell und Softwareversion. Auch angezeigte Werte sind nicht immer verlässlich, etwa wenn ein unbekannter oder nicht originaler Akku eingebaut wurde.
Smartphone auf Schäden und Funktionen prüfen
Bitten Sie den Verkäufer, bekannte Defekte und Reparaturen genau zu beschreiben. Lassen Sie sich auch mögliche Sturz- oder Flüssigkeitsschäden genau schildern. Fragen Sie außerdem, ob Display oder Akku ersetzt wurden und ob dabei Originalteile zum Einsatz kamen. Bei einem Händler sollte die Zustandsbeschreibung genau sein: „Gebrauchsspuren“ sagt weniger aus als die Angabe, dass das Display einen bestimmten Kratzer hat.
Prüfen Sie das Smartphone bei persönlicher Übergabe eingeschaltet und möglichst mit einer eigenen SIM-Karte. Testen Sie Display und Touchscreen, Tasten, Kameras, Lautsprecher, Mikrofon, Ladeanschluss sowie WLAN, Bluetooth und Mobilfunk. Prüfen Sie auch Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung, sofern das Modell diese Funktionen bietet. Diese Tests helfen bei der Prüfung, folgen aber keiner einheitlichen Norm.
Achten Sie auf Risse, Dellen und Spuren unsachgemäßer Reparaturen. Lassen Sie das Gerät vor dem Kauf zurücksetzen und prüfen Sie, ob es sich anschließend ohne Konto oder Aktivierungssperre des Vorbesitzers einrichten lässt. Bitten Sie bei einem Onlineangebot um aktuelle Fotos des angebotenen Geräts. Symbolbilder zeigen den tatsächlichen Zustand nicht.
Bezeichnungen wie „gut“ oder „sehr gut“ sind nicht einheitlich festgelegt. Fragen Sie bei einem refurbished Gerät daher nach den Prüfungen des Anbieters, dem Umgang mit Reparaturen und den verwendeten Ersatzteilen. Das Label allein belegt weder einen Akkutausch noch bestimmte Qualitätsstandards.
Rückgabe vorher klären
Beim Onlinekauf von einem Händler besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Prüfen Sie, ab wann die Frist läuft, wie Sie den Widerruf erklären und wer die Rücksendekosten trägt. Beim Widerruf wegen Nichtgefallen gelten andere Regeln als bei einem Defekt. Bei einem Mangel können Sie zunächst eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie später auch vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern.
Im Ladengeschäft gibt es kein allgemeines gesetzliches Recht, ein mangelfreies Smartphone zurückzugeben. Manche Händler nehmen Ware freiwillig zurück; fragen Sie dann nach Frist und Bedingungen. Bei einer Privatperson ist eine Rückgabe ebenfalls nur möglich, wenn sie vereinbart wurde oder Ansprüche wegen eines Mangels bestehen.
Garantie und Mängelhaftung trennen
Beim Händlerkauf können Sie die gesetzliche Mängelhaftung gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage des Händlers oder Herstellers. In den Garantiebedingungen steht, wie lange sie gilt und welche Schäden oder Bauteile sie abdeckt.
Fragen Sie bei einem Händler, ob die gesetzliche Frist verkürzt wird und ob zusätzlich eine Garantie besteht. Klären Sie dabei besonders, ob der Akku eingeschlossen ist und wer Prüf-, Versand- oder Reparaturkosten übernimmt. Eine beworbene „12-monatige Garantie“ ist nicht automatisch dasselbe wie eine zwölfmonatige gesetzliche Mängelhaftungsfrist. Bewahren Sie Angebot, Rechnung und schriftliche Zusagen auf.
Lieferumfang schriftlich festhalten
Klären Sie genau, was mitgeliefert wird. Fragen Sie nach Ladekabel und Netzteil. Erkundigen Sie sich auch nach SIM-Werkzeug, Verpackung und weiterem Zubehör. Fragen Sie, ob das Zubehör vom Hersteller stammt oder von einem anderen Hersteller ist und zum Gerät passt. Klären Sie auch, ob Ohrhörer tatsächlich enthalten sind. Produktfotos oder die ursprüngliche Ausstattung des Modells reichen dafür nicht aus.
Vergleichen Sie außerdem Modellvariante, Farbe und Speichergröße mit dem Angebot. Mit Rechnung und Reparaturbelegen können Sie Angaben zur Herkunft und zu früheren Reparaturen prüfen. Wenn der Verkäufer eine Restgarantie des Herstellers nennt, fragen Sie, welche Nachweise dafür nötig sind.

