Der Bau eines eigenen Hauses oder der Kauf einer Eigentumswohnung gehört oft zu den größten Finanzierungsprojekten im Leben. Ohne Kredite geht die Finanzierung meist nicht. Sie bedeuten in der Regel langfristige Zahlungsverpflichtungen. Hier sind einige wichtige Hinweise für die Kalkulation.
Den Kreditbedarf bestimmen
Voraussetzung ist die Berechnung des notwendigen Finanzierungsvolumens. Solide Baufinanzierungen sollten immer einen ausreichenden Eigenkapitalanteil enthalten. Als Faustregel haben sich zwanzig Prozent bewährt. Vielfach können auch Eigenleistungen in Bauvorhaben eingebracht werden, die den Finanzierungsbedarf verringern. Sie sollten allerdings vorsichtig bewertet werden. Bei der Ermittlung der benötigten Fremdmittel sind nicht nur die reinen Bau- oder Erwerbskosten zu berücksichtigen, sondern auch Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbsteuer, Kosten für Gartenanlagen u.a.. Sie machen oft gut zehn bis fünfzehn Prozent der eigentlichen Immobilienkosten aus. Unter baufinanzierung-rechner.eu kann die Finanzierung inklusive Berücksichtigung der Zusatzkosten in wenigen Minuten berechnet werden.
Finanzierungskonditionen festlegen
Wenn der Finanzierungsbedarf ermittelt ist, geht es darum, die Deckung durch Kredite zu bestimmen. In der Regel stellt die Baufinanzierung eine Kombination aus Bauspardarlehen, öffentlichen Förderdarlehen und Hypothekendarlehen dar. Dabei sollten die Darlehen mit den günstigsten Zinsen die höchsten Anteile einnehmen. Bei Darlehensvereinbarungen sind nicht nur die Kreditsumme, sondern auch Laufzeiten bzw. Zinsbindungszeiträume festzulegen. Die Wahl der Laufzeit sollte vor allem durch die finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmt sein. Je mehr Geld monatlich für Zins- und Tilgungsraten zur Verfügung steht, umso schneller können Kredite zurückgezahlt werden. Bei den Zinsbindungsdauern spielt die jeweilige Zinslage eine wichtige Rolle.
Sich gegen Risiken schützen
Ein Aspekt bei der Kalkulation ist auch die Risikoabsicherung. Mit Restschuldversicherungen kann die Kreditrückzahlung sichergestellt werden, wenn der Kreditnehmer stirbt, langfristig erkrankt, arbeitslos oder berufsunfähig wird.